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Auferstanden aus Ruinen - Nationalhymne der DDR

„Auferstanden aus Ruinen“ ist ein Lied, dessen Text Johannes R. Becher und dessen Melodie Hanns Eisler 1949 verfasst haben. Der Auftrag an die Urheber ging vom Politbüro der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) sowie vom Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) aus. Er lief darauf hinaus, eine deutsche Nationalhymne zu schaffen. Faktisch diente das Lied als Nationalhymne der DDR. Von etwa 1972 bis Januar 1990 wurde das Lied offiziell nur mehr in einer instrumentalen Fassung gespielt, der Text wurde nicht mehr verwendet.

 

Die Musik der Nationalhymne komponierte Hanns Eisler innerhalb weniger Tage zwischen Ende Oktober und Anfang November 1949. Eisler wollte seiner Musik einen „wirklich humanistischen Ausdruck“ geben:

„Es kann nichts ‚Zackiges‘, nichts Militärisches in dieser bedeutungsvollen Melodie sein, sondern es muß ein sehr würdiger und sehr menschlicher Ton gefunden werden.“

Liedtext:

 

Auferstanden aus Ruinen

und der Zukunft zugewandt,

laß uns dir zum Guten dienen,

Deutschland, einig Vaterland.

Alte Not gilt es zu zwingen,

und wir zwingen sie vereint,

denn es muß uns doch gelingen,

daß die Sonne schön wie nie

über Deutschland scheint.

 

Glück und Friede sei beschieden

Deutschland, unserm Vaterland.

Alle Welt sehnt sich nach Frieden,

reicht den Völkern eure Hand.

Wenn wir brüderlich uns einen,

schlagen wir des Volkes Feind.

Laßt das Licht des Friedens scheinen,

daß nie eine Mutter mehr

ihren Sohn beweint.

 

Laßt uns pflügen, laßt uns bauen,

lernt und schafft wie nie zuvor,

und der eignen Kraft vertrauend,

steigt ein frei Geschlecht empor.

Deutsche Jugend, bestes Streben

unsres Volks in dir vereint,

wirst du Deutschlands neues Leben.

Und die Sonne, schön wie nie

über Deutschland scheint.

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