Deutschlandlied

Das Lied der Deutschen (Deutschlandlied)

„Das Lied der Deutschen“, auch „Deutschlandlied“ genannt, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 gedichtet, die Melodie ist von Joseph Haydn.

Das Lied entstand auf einer Reise Hoffmanns auf die damals britische Insel Helgoland.

 

Lange Zeit war es aber nur eines von vielen Liedern der Nationalbewegung. In den Vordergrund trat das Lied im Ersten Weltkrieg, als die Oberste Heeresleitung verlautbarte, es sei beim Gefecht von Langemarck von deutschen Soldaten gesungen worden (Mythos von Langemarck). 1922, in der Weimarer Republik, wurde es auf Veranlassung des Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD) zur offiziellen Nationalhymne Deutschlands bestimmt.

 

Nach 1945 kam es zu Diskussionen über die weitere Verwendung des Liedes, bis 1952 ein offizieller Briefwechsel zwischen Bundespräsident und Bundeskanzler dahingehend entschied, dass Das Lied der Deutschen insgesamt die Nationalhymne blieb, zu offiziellen Anlässen jedoch nur die dritte Strophe gesungen werden sollte.

 

Das besungene „Deutschland“ wird durch den Vers „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“ geographisch umgrenzt. Mit der Auswahl ein- und zweisilbiger Gewässernamen, entsprechend dem Versmaß, sowie mit der zusätzlichen Alliteration „Maas – Memel“ ist Hoffmann von Fallersleben eine besonders einprägsame Formulierung geglückt.

 

Von den genannten vier Gewässern (drei Flüsse und eine Meerenge) markierten zwei auch die damaligen Grenzen des Deutschen Bundes:

Die Maas durchfloss das Herzogtum Limburg, das seit 1839 (mit Ausnahme von Maastricht und Venlo) zum Deutschen Bund gehörte;

die Etsch fließt durch Südtirol Richtung Adria, auf kompletter Länge im damaligen Kaisertum Österreich.

Die beiden anderen Gewässer begrenzten Territorien, die damals (noch) nicht zum Deutschen Bund gehörten, aber von der deutschen Nationalbewegung aufgrund der dortigen deutschsprachigen Bevölkerung als Teil des zu schaffenden Deutschlands betrachtet wurden:

Der (Kleine) Belt, eine Meeresenge, liegt auf Höhe der damaligen, seit dem Vertrag von Ripen 1460 bestehenden Nordgrenze des Herzogtums Schleswig;

die Memel lag etwas südlich der 1422 im Frieden vom Melnosee festgelegten Nordgrenze Ostpreußens. Die drei östlichen preußischen Provinzen (Ost- und Westpreußen sowie Posen) gehörten die meiste Zeit nicht zum Deutschen Bund, aber wie ganz Preußen zum Deutschen Zollverein.

 

Das Singen des Liedes wurde zwar nach dem Zweiten Weltkrieg von den amerikanischen Militärbehörden für kurze Zeit verboten, jedoch stellt heute das Abspielen oder Singen der ersten und zweiten Strophe – die offiziell kein Teil der Nationalhymne sind – keine strafbare oder verbotene Handlung dar; allerdings wird das Singen insbesondere der ersten Strophe in der öffentlichen Meinung zuweilen als Ausdruck einer nationalistischen Einstellung gewertet.

Liedtext:

 

Das Lied der Deutschen

 

Deutschland, Deutschland über alles,

Über alles in der Welt,

Wenn es stets zu Schutz und Trutze

Brüderlich zusammenhält,

Von der Maas bis an die Memel,

Von der Etsch bis an den Belt –

Deutschland, Deutschland über alles,

Über alles in der Welt!

 

Deutsche Frauen, deutsche Treue,

Deutscher Wein und deutscher Sang

Sollen in der Welt behalten

Ihren alten schönen Klang,

Uns zu edler Tat begeistern

Unser ganzes Leben lang –

Deutsche Frauen, deutsche Treue,

Deutscher Wein und deutscher Sang!

 

Einigkeit und Recht und Freiheit

Für das deutsche Vaterland!

Danach lasst uns alle streben

Brüderlich mit Herz und Hand!

Einigkeit und Recht und Freiheit

Sind des Glückes Unterpfand –

Blüh’ im Glanze dieses Glückes,

Blühe, deutsches Vaterland!

 

Bild oben:  August Heinrich Hoffmann von Fallersleben

Bild unten: August Joseph Haydn

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
Joseph Haydn

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